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Organe des Vereins sind:
- Der Vorstand
- Der Verwaltungsrat
- Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: (auszugsweise aus der Satzung entnommen)
Die Entgegennahme des Jahresberichts des 1. Vorsitzenden, des Kassenberichts des Schatzmeisters und des Prüfungsberichts der Revisoren.
Entlastung des Vorstands und des Schatzmeisters sowie der Revisoren. Die Neuwahl bzw. Ersatzwahl des Vorstands und des Verwaltungsrats.
Festsetzung der Aufnahmegebühr und Beschlußfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrags.
Festsetzung von Arbeitsdiensten und Regelungen zur Abgeltung der Arbeitspflicht.
Erledigung von Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsrats.
Ernennung von Ehrenmitgliedern. Genehmigung neuer Vereinsabteilungen.
Behandlung der Anträge des Vorstands, des Verwaltungsrats oder der Mitglieder.
Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins.
Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Satzungsänderungen.
Unsere Mitgliederversammlung übt Verantwortung aus.
Wann sehen wir Sie in der nächsten Mitgliederversammlung ?
Mitgliedsantrag / Beitrittserklärung | downloads: 437 | type: pdf | size: 599 kB |
Antragsformular mit den derzeit gültigen Beitragssätzen (Stand Oktober 2010) |
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